Kinderschutzkonzept

 1. Erklärung des SV Buckow zum Kinder- und Jugendschutz

Der SV Buckow übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Der Verein ist sich dabei seiner hohen Verantwortung bewusst: Sorge zu tragen für den Kinder- und Jugendschutz.

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist verpflichtend für alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen ÜL/Trainer sowie ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter, Betreuer und Platzwarte.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Vorstand benennt zwei Kinderschutzbeauftragte als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Trainer/innen, Honorartrainer und Betreuer – und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen.

 

2. Maßnahmen des SV Buckow

Anerkennung der Kinderschutzerklärung des LSB
Abfordern des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen und weiteren Personen Ferner sollten die Überprüfung der Führungszeugnisse regelmäßig (spätestens nach 5 Jahren) aktualisiert werden. Für ehrenamtlich Tätige, die im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt sind, ist die Ausstellung des Führungszeugnisses kostenfrei
Ernennung von mind. einem Kinderschutzbeauftragten für den Kinderschutz
Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz
Verankerung des Kinderschutzes im Regelwerk des Vereines (Jugendordnungen), Darlegung des Beschwerdemanagements
Verhaltensleitfaden entwickeln
Ehrenkodex für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter

 

3. Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das?

Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen sind:

– Körperliche und seelische Vernachlässigung
– Emotionale/seelische Gewalt
– Körperliche Misshandlung
– Sexuelle Gewalt

Um konkrete Anhaltspunkte und Symptome festzustellen, wurde eine Checkliste und ein Prüfbogen Kindeswohlgefährdung vom LSB Berlin erarbeitet und auf der Internetseite des LSB Berlin veröffentlicht (http://www.kinderschutz-im-sport-berlin.de/wp-content/uploads/2016/12/handlungsleitfaden_kinderschutz_web.pdf)

Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:

Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung
Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schuleschwänzen
Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes
Verhalten der Betreuungspersonen (Trainer/in etc.): kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen

 

4. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sportverein

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.

– Klare Haltung:

Offenheit gegenüber diesem Thema
Ehrlichkeit, wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht
Wachsamkeit

– Ruhe bewahren – überhastetes Eingreifen schadet!
– Beobachten und Dokumentieren!
– Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall
– Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht und in Notfällen
– Ausreichende Informationen:

Beteiligte wie z.B. Trainer, Übungsleiter und Funktionäre informieren und belehren
– Prävention:

präventiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, Kinder in ihren Rechten stärken, aufklären ggf. in Kooperation mit Fachkräften

– Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten

– Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall

 

5. Verhaltensleitfaden

Es ist sinnvoll, einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden aufzustellen. Dieser sollte gemeinsam in den Gruppen erarbeitet und regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Regelungen können zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:

Duschsituationen von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern,
Betreten der Umkleiden,
Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlerinnen und Sportlern außerhalb des Trainings,
Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlerinnen und Sportlern,
Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern,
Umgangsformen (Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene Ansprache von Sportlerinnen und Sportlern etc.).

In internen Schulungen mit unseren Trainern und Betreuern in den Abteilungen, werden wir gemeinsam Verhaltensregeln entwickeln, Marco Simon wird Symptome der Kindeswohlgefährdung aufzeigen, es werden Fragen der Grenzüberschreitung behandelt und diskutiert. Im Ergebnis der Schulung verpflichten sich die im Jugendbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterzeichnung eines Ehrenkodex.