Neue Regeln

Neue Regeln

Ab dem 15.11.21 gelten in Berlin für den Sport in Sporthallen folgende Regeln:
– Für Personen über 18 Jahren (Sportler, Trainer, Betreuer, Eltern und Zuschauer) gilt die 2 G-Regel, die den Verantwortlichen gegenüber auch nachgewiesen (Digitales Impfzertifikat oder Bescheinigung über Genesung) werden muss. 
– Personen unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen und dort getestet werden, müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder negativen POC-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
– Personen unter 18 Jahren, die noch zur Schule gehen und dort regelmäßig getestet werden, müssen keinen Test vorlegen, wenn sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen können.
– Bei allen zugelassenen Personen entfällt die Pflicht zum Mindestabstand. 
– Die Maskenpflicht bleibt, mit Ausnahme für die Sporttreibenden, bestehen. (Zuschauer).
Die Verantwortung zur Einhaltung/Überwachung der o.a. Vorschriften bleibt beim jeweiligen Heimverein/Mannschaftsverantwortlichen.

VG, Euer Abteilungsvorsitzender Andreas Plickert (Plicki)

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